ELSTER Kassensystem Meldung 2025: Nachmeldefrist für alte Kassen?
Frage des Tages: Gibt es eine Nachmeldefrist für die Nutzung von alten Kassensystemen im Jahr 2025?Antwort: Gemäß der aktuellen Gesetzgebung müssen ab dem 1. Januar 2020 alle Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um den Anforderungen der GoBD gerecht zu werden. Für Betriebe, die noch keine TSE in ihrem Kassensystem integriert haben, besteht die Möglichkeit einer Nachrüstung bis zum 31. März 2021. Dies bedeutet, dass alte Kassensysteme ohne TSE nach diesem Stichtag nicht mehr rechtskonform sind.Als Anbieter von Kassensoftware für die Gastronomie und andere Branchen bietet Abacus Software eine umfassende Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unsere Kassensoftware verfügt über Schnittstellen und eine REST-API, um eine reibungslose Integration mit anderen Systemen zu ermöglichen. Mit Abacus sind Sie auf der sicheren Seite und können sich darauf verlassen, dass Ihr Kassensystem den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Lösungen zu erfahren und von unserem Expertenwissen zu profitieren. ➜ Mehr erfahren
Zurück zur Liste