DSGVO & Datenspeicherung: Muss ich Kunden über Datenspeicherung informieren?

Frage des Tages: Muss ich meine Kunden bei der Datenspeicherung in meinem Gastronomie-Kassensystem gemäß DSGVO informieren?Antwort: Ja, als Betreiber eines Kassensystems in der Gastronomie sind Sie gemäß DSGVO verpflichtet, Ihre Kunden über die Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies umfasst insbesondere Daten, die über Ihre Kassensoftware erfasst und gespeichert werden, etwa für Rechnungen oder Treueprogramme. Um den Anforderungen der DSGVO und der GoBD gerecht zu werden, sollten Sie in Ihrem Kassensystem transparente Hinweise zur Datennutzung bereitstellen. Abacus Software bietet Ihnen mit modernen Schnittstellen wie der REST-API und integrierter TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) eine sichere und konforme Lösung zur Datenverarbeitung. So gewährleisten Sie nicht nur die Rechtssicherheit, sondern schaffen auch Vertrauen bei Ihren Kunden. Die einfache Integration der Abacus Kassensoftware ermöglicht es, alle relevanten Daten DSGVO-konform zu speichern und zu verwalten. Nutzen Sie die Vorteile einer professionellen Lösung, die speziell auf die Anforderungen in der Gastronomie zugeschnitten ist und zugleich die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. So vermeiden Sie Bußgelder und verbessern gleichzeitig Ihre Abläufe im Betrieb. ➜ Mehr erfahren
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