DSGVO & Datenspeicherung: Muss ich Kunden über Datenspeicherung informieren?
Frage des Tages: Muss ich meine Kunden bei der Nutzung eines Kassensystems über die Speicherung ihrer Daten informieren, um die DSGVO einzuhalten?Antwort: Ja, als Betreiber eines Kassensystems in der Gastronomie oder im Handel sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden transparent über die Datenspeicherung zu informieren. Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur mit Einwilligung und unter genauer Information über Zweck und Umfang verarbeitet werden dürfen. Besonders wenn Ihre Kassensoftware über Schnittstellen wie eine REST-API Daten überträgt oder mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) arbeitet, ist es wichtig, die Kunden über die Speicherung von Zahlungs- und Transaktionsdaten zu informieren. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten gemäß GoBD-Richtlinien revisionssicher gespeichert werden. Abacus Software bietet Ihnen eine Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Integration mit modernen Kassensystemen ermöglicht. So schützen Sie nicht nur die Daten Ihrer Kunden, sondern sichern auch die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens. Eine klare Kundeninformation fördert Vertrauen und schützt Sie vor Bußgeldern. Nutzen Sie die Vorteile einer DSGVO-konformen Kassensoftware von Abacus, um Ihre Gastronomie oder Ihren Handel nachhaltig und sicher zu betreiben. ➜ Mehr erfahren
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