Offene Ladenkasse erlaubt?: Welche Ausnahmen gibt es?

Frage des Tages: Ist eine offene Ladenkasse in der Gastronomie trotz TSE-Pflicht erlaubt und welche Ausnahmen gelten?Antwort: Grundsätzlich schreibt die GoBD-konforme Kassensoftware in Deutschland vor, dass alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Eine offene Ladenkasse ohne TSE ist daher in den meisten Fällen nicht zulässig. Ausnahmen gelten jedoch für sehr kleine Betriebe mit geringem Tagesumsatz oder für bestimmte mobile Verkaufsstellen, bei denen der Einsatz eines vollwertigen Kassensystems nicht praktikabel ist. In der Gastronomie empfiehlt sich jedoch der Einsatz eines modernen Kassensystems wie Abacus Software, das nicht nur TSE-konform ist, sondern auch durch seine Schnittstellen und REST-API eine flexible Integration in bestehende IT-Landschaften ermöglicht. So bleiben alle Umsätze nachvollziehbar und revisionssicher – ein klarer Vorteil gegenüber offenen Kassen. Abacus Kassensoftware unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben der GoBD einzuhalten und gleichzeitig Ihren Arbeitsalltag effizient zu gestalten. So vermeiden Sie Bußgelder und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Nutzen Sie die Vorteile eines digitalen Kassensystems, das speziell auf die Bedürfnisse der Gastronomie zugeschnitten ist und dabei maximale Rechtssicherheit bietet. ➜ Mehr erfahren
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